Italien und die Mafia – es ist natürlich ein Klischee, bietet aber die Grundlage für zahlreiche spannende Geschichten. So entstand auch „Suburra“, der einen Blick in eine düstere Ecke von Rom wirft. Nachdem der Thriller von Regisseur Stefano Sollima in seiner Heimat bereits mehrere Preise abräumen konnte, dürfen sich nun auch die deutschen Kinogänger auf den Film freuen. Ab dem 26.01.2017 bringt der Verleih Koch Films „Suburra“ hier auf die großen Leinwände.
Inhalt:
Suburra – das ist der Name eines verrufenen Stadtviertels von Rom, das schon in der Antike für Prostitution und Armut berüchtigt war. Jetzt ist dieser Ort Schauplatz eines ehrgeizigen Immobilienprojekts. Während auf den Straßen ein brutaler Bandenkrieg wütet, soll die Hafenmeile in ein gigantisches Vergnügungsviertel mit Casinos und Jachthafen umgewandelt werden. Der mächtige Mafia-Pate „Samurai“ vereint alle Clans der Region, korrupte Politiker, Wirtschaft- und Kirchenvertreter zu einer unheiligen Allianz, um gemeinsam über Suburra zu herrschen. Aber der Frieden hält nicht lange an und das dunkle Geflecht von Kriminalität, Drogen, Gewalt und Politik droht zu implodieren.
Passend zum Kinostart haben uns Koch Films und Heyne Hardcore ein Fan-Paket, bestehend aus
- zwei Kino-Gutscheinen (in jedem deutschen Kino einlösbar)
- der Roman-Vorlage zum Film
zur Verfügung gestellt, das wir natürlich an euch verlosen. Wenn ihr euer Glück versuchen wollt, müsst ihr uns nur bis zum 30.01.2017 um 24 Uhr folgende Frage per Mail (Betreff: Suburra) an gewinnspiel@leinwandreporter.com beantworten:
Für welche berühmte italienische Mafia-Serie inszenierte Stefano Sollima seit 2014 mehrere Episoden?
Jeder, der bei der richtigen Antwort dabei ist, kommt in die Verlosung. Lösungen in den Kommentaren werden nicht gewertet.
Quelle: Koch Films, Leinwandreporter TV, YouTube
Die Gewinner erhalten am 31.01.2017 eine Benachrichtigung. Erhalten wir innerhalb einer Woche keine Antwort, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und wir ermitteln eine andere Person. Die Verpflichtung für die Gewinne endet mit deren Aushändigung. Eine Barauszahlung sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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