„And the Oscar goes to…“: Es wäre schon eine mittlere Sensation, wenn bei der größten Filmpreis-Verleihung dieser Satz in diesem Jahr nicht einige Male mit „La La Land“ aufhören würde. Das Musical von Regie-Mega-Talent Damien Chazelle begeisterte bereits Festivalbesucher und Kritiker gleichermaßen und wurde auch schon mit den ersten Preisen der Saison überhäuft. Die wunderbar altmodische Romanze, in der Leinwand-Traumpaar Emma Stone und Ryan Gosling auf den Spuren von Ginger Rogers und Fred Astaire wandeln, bringt wirklich alle mit, um ein Klassiker zu werden. Ab dem 12.01.2017 bringt Studiocanal den lange erwarteten Film dann auch in die deutschen Kinos.
Inhalt:
Die leidenschaftliche Schauspielerin Mia (Emma Stone) und der charismatische Jazzmusiker Sebastian (Ryan Gosling) suchen das große Glück in Los Angeles. Sie halten sich mit Nebenjobs über Wasser und nachdem sich ihre Wege zufällig kreuzen, verlieben sie sich Hals über Kopf ineinander. Gemeinsam schmieden sie Pläne für ihre Zukunft auf der Bühne und genießen den Zauber der jungen Liebe in „La La Land“ – der Stadt der Träume. Doch schon bald müssen Mia und Sebastian einsehen, dass sie Opfer bringen müssen um ihren Träumen näher zu kommen. Kann ihre Beziehung diesem Druck standhalten?
Passend zum Kinostart hat uns StudioCanal ein Fan-Paket, bestehend aus
- einem Soundtrack des Films
- einem Kino-Plakat
zur Verfügung gestellt, das wir natürlich an euch verlosen. Wenn ihr euer Glück versuchen wollt, müsst ihr uns nur bis zum 13.01.2017 um 24 Uhr folgende Frage per Mail (Betreff: La La Land) an gewinnspiel@leinwandreporter.com beantworten:
Mit welchem Film feierte Damien Chazelle 2014 seinen Durchbruch?
Jeder, der bei der richtigen Antwort dabei ist, kommt in die Verlosung. Lösungen in den Kommentaren werden nicht gewertet.
Quelle: StudioCanal, Leinwandreporter TV, YouTube
Die Gewinner erhalten am 14.01.2017 eine Benachrichtigung. Erhalten wir innerhalb einer Woche keine Antwort, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und wir ermitteln eine andere Person. Die Verpflichtung für die Gewinne endet mit deren Aushändigung. Eine Barauszahlung sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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