Sie sind nicht nur Namensvettern, sondern haben auch schon einmal in „Cloud Atlas“ ziemlich erfolgreich zusammen gearbeitet: Der Wuppertaler Star-Regisseur Tom Tykwer und der zweifache Oscar-Gewinner Tom Hanks. Für die Tragikomödie „Ein Hologramm für den König“ kam es zu einer Wiedervereinigung des Duos. Ab dem 28.04.2016 bringt der X Verleih den Film dann auch in die deutschen Kinos.
Inhalt:
Alan Clay (Tom Hanks), Opfer der Bankenkrise, hat eine letzte Chance. Er soll innovative Hologramm-Kommunikationstechnologie an den Mann, besser gesagt den König bringen: König Abdullah von Saudi-Arabien lässt mitten in der arabischen Wüste eine strahlende Wirtschaftsmetropole errichten. Doch der König kommt nicht. Nicht am ersten Tag, nicht am zweiten – und auch nicht in den Tagen danach. In diesen Tagen der Unverbindlichkeit und des Wartens wird der junge Fahrer Yousef Alans Gefährte. Durch ihn erlebt er die Widersprüchlichkeiten eines Landes zwischen Aufbruch und Stillstand, zwischen Tradition und Moderne. Und er lernt die schöne Ärztin Zahra kennen. Anhand dieser Begegnungen und der neuen kulturellen Eindrücke entwickelt sich Alan Clay vom zielstrebigen und erfolgsgetriebenen Salesman zu einer Person, die sich selbst Perspektiven sucht und für sich einen neuen Platz im Leben findet. So gerät für Alan immer mehr zur Nebensache, ob der König nun kommt oder nicht.
Pünktlich zum Start des Kinofilms hat uns der X Verleih 2 x 2 Kinogutscheine (in jedem deutschen Kino einlösbar) zur Verfügung gestellt, die wir jetzt an zwei von euch verlosen. . Wenn ihr euer Glück versuchen wollt, müsst ihr uns nur bis zum 03.05.2016 um 24 Uhr folgende Frage per Mail (Betreff: Ein Hologramm für den König) an gewinnspiel@leinwandreporter.com beantworten:
Wer spielte bei Tom Tykwers großem Durchbruch „Lola rennt“ die Hauptrolle?
Jeder, der bei der richtigen Antwort dabei ist, kommt in die Verlosung.
Quelle: X Verleih, Leinwandreporter TV, YouTube
Die Gewinner erhalten am 04.05.2016 eine Benachrichtigung. Erhalten wir innerhalb einer Woche keine Antwort, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und wir ermitteln eine andere Person. Die Verpflichtung für die Gewinne endet mit deren Aushändigung. Eine Barauszahlung sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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