Es wird wohl kaum eine Topliste mit Actionfilmen aus den 1990ern geben, in denen „Gefährliche Brandung“ nicht auftaucht. Kathryn Bigelows 1991er-Werk, in dem ein ambitionierter FBI-Ermittler (Keanu Reeves) eine surfende Bankräuber-Truppe unterwandert, nur um selbst vom charismatischen Ganganführer (Patrick Swayze) immer tiefer in die Welt des Verbrechens gezogen zu werden, inspirierte zahllose gefühlte („The Fast and the Furious“) bis tatsächliche Remakes. Da das Original aber immer noch am schönsten ist und gerade erst eine 4K-Restauration erfahren hat, bringt die „Best of Cinema“-Reihe, die uns jeden ersten Dienstag des Monats mit der Wiederaufführung eines Klassikers beglückt, in Kooperation mit StudioCanal „Gefährliche Brandung“ zurück auf die Leinwand. Am 06.08.2024 läuft der Actionklassiker in über 300 Kinos deutschlandweit (hier findet ihr die Teilnehmer in eurer Nähe).
Inhalt:
Der junge FBI-Agent Johnny Utah (Keanu Reeves) wird in die Surferszene von L.A. eingeschleust, wo er verdeckt zu einer Reihe von Banküberfällen ermitteln soll. Rasch knüpft er ein enges Band zu Bodhi (Patrick Swayze), dem charismatischen Anführer einer Clique, die vermutlich etwas mit den Überfällen zu tun hat. Johnny jedoch identifiziert sich zunehmend mit dem Lebensstil der Gruppe und gerät in einen Gewissenskonflikt.
Für das „Gefährliche Brandung“-Kinoevent am 06.08.2024 hat uns „Best of Cinema“ 1×2 Kino-Gutscheine für die Veranstaltung (in jedem teilnehmenden Kino einlösbar) für eine Verlosung zur Verfügung gestellt. Ihr könnt eure Freikarten für den Film jetzt bei uns gewinnen. Wenn ihr mitspielen wollt, müsst ihr uns nur bis zum 03.08.2024 um 24 Uhr folgende Frage per Mail (Betreff: Gefährliche Brandung) an gewinnspiel@leinwandreporter.com beantworten:
Für welchen Film gewann Kathryn Bigelow als erste Frau den Regie-Oscar?
Jeder, der bei der richtigen Antwort dabei ist, kommt in die Verlosung. Lösungen in den Kommentaren werden nicht gewertet.
Quelle: Best of Cinema, YouTube
Die Gewinner erhalten am 04.08.2024 eine Benachrichtigung mitsamt des Preises. Die Verpflichtung für die Gewinne endet mit deren Aushändigung. Eine Barauszahlung sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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