Sie sind die wohl bekanntesten, animierten Figuren der vergangenen Jahre: Die Minions. Die tollpatschige, stets brabbelnde gelbe Spezies erarbeitete sich in kürzester Zeit Kultstatus. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis sie einen eigenen Film bekommen. Unter der Regie von Pierre Coffin und Kyle Balda ist „Minions“ entstanden, der am 02.07.2015 vom Verleih Universal Pictures in die deutschen Kinos gebracht wird.
Inhalt:
Seit Anbeginn der Zeit existieren die Minions als kleine gelbe Einzeller. Im Laufe der Evolution suchten sie sich immer wieder die übelsten Bösewichter als Herren – vom Tyrannosaurus Rex bis zu Napoleon. Doch irgendwann ging die Herrschaft eines jeden Superschurken zu Ende. Ohne einen Meister, dem sie dienen konnten, verfielen die kleinen Latzhosenträger in eine tiefe Depression.
Aber dann hat ein Minion namens Kevin einen Plan! Gemeinsam mit dem rebellischen Stuart und dem liebenswerten Bob macht er sich auf in die weite Welt, um einen neuen Anführer für sich und seine Mitstreiter zu finden.
Die Drei begeben sich auf eine aufregende Reise, die sie schließlich zu ihrem nächsten potenziellen Meister führt: Scarlet Overkill, die als erste weibliche Superschurkin die Weltherrschaft an sich reißen will. Von der kalten Antarktis über das New York der 60er Jahre führt der Weg von Kevin, Stuart und Bob bis ins hippe London. Dort müssen sie ihre bisher größte Herausforderung meistern… die Rettung aller Minions!
Passend zum Kinostart hat uns Universal Pictures zwei Fan-Pakete bestehend aus einem Kino-Plakat und einem stylischen Shopper zur Verfügung gestellt, die wir unter euch verlosen.
Wer die Chance auf eines der Fan-Pakete haben möchte, muss uns nur bis zum 06.07.2015 um 24 Uhr folgende Frage per Mail an gewinnspiel@leinwandreporter.com beantworten:
In welchem Film feierten die „Minions“ ihr Kino-Debüt?
Jeder, der bei der richtigen Antwort dabei ist, kommt in die Verlosung.
Quelle: Universal Pictures, Leinwandreporter TV, YouTube
Die Gewinner erhalten am 07.07.2015 eine Benachrichtigung. Erhalten wir innerhalb einer Woche keine Antwort, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und wir ermitteln eine andere Person. Die Verpflichtung für die Gewinne endet mit deren Aushändigung. Eine Barauszahlung sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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