Im Jahr 2007 sorgte der preisgünstig produzierte aber ungeheuer effektive Horrorfilm „Paranormal Activity“ für einen Sensationserfolg. Jetzt, knapp sieben Jahre und viele Millionen Kinozuschauer später, kommt am 02.01.2014 mit „Paranormal Activity – Die Gezeichneten“ der fünfte Teil aus dem Verleih von Paramount Pictures in die Kinos.
Inhalt
Als Teenager Jesse (Andrew Jacobs) aus Neugierde in die Wohnung einer ermordeten alten Dame einbricht, findet er nicht nur merkwürdige, alte Videokassetten und Gegenstände, sondern auch ein Foto von sich. Nach einer Nacht voller Albträume erwacht er mit einer Bisswunde am Unterarm. Das ist erst der Anfang der mysteriösen Ereignisse. Der gewalttätige Spuk versetzt sein gesamtes Umfeld in Angst und Schrecken und hinterlässt eine Spur der Verwüstung. Im Kampf um Jesses Leben holen sich seine Freunde Unterstützung bei Kristi Featherstons Stieftochter Ali (Molly Ephraim), die als Kind die fürchterlichen Ereignisse in ihrer Familie miterleben musste. Doch auch diesmal scheint es keine Hoffnung zu geben: Wer das Zeichen trägt, wird zum Opfer. Jesse wird nie mehr derselbe sein und keiner ist vor den Angriffen der teuflischen Macht sicher.
Um jetzt schon gut ausgerüstet zu sein, habt ihr jetzt die Möglichkeit, eines von zwei originalen iPhone-Cases zum Film zu gewinnen. Wenn Ihr die Chance auf eines dieser seltenen Fan-Items haben wollt, müsst ihr uns nur bis zum 28.12.2013 um 24 Uhr per Mail an webmaster@leinwandreporter.com folgende Frage beantworten:
Wer führte beim ersten „Paranormal Activity“-Film Regie?
Wer bei der richtigen Antwort dabei ist, kommt in die Verlosung. Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg!
Quelle: Paramount Pictures, YouTube
Paranormal Activity – Die Gezeichneten
Originaltitel: | Paranormal Activity: The Marked Ones |
Regie: | Christopher Landon |
Darsteller: | Andrew Jacobs, Molly Ephraim, Richard Cabral |
Genre: | Horror |
Produktionsland/-jahr: | USA, 2013 |
Verleih: | Paramount Pictures |
Länge: | 84 Minuten |
FSK: | ab 16 Jahren |
Kinostart: | 02.01.2014 |
Die Gewinner erhalten am 29.12.2013 eine Benachrichtigung per E-Mail. Erhalten wir innerhalb einer Woche keine Antwort, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und wir ermitteln eine andere Person. Die Verpflichtung für die Gewinne endet mit deren Aushändigung. Eine Barauszahlung sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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